Vermittlungsgutschein

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ein AVGS berechtigt den Bewerber zur Auswahl einer oder mehrerer privaten Arbeitsvermittlungen und ermöglicht uns, Sie kostenfrei in ein neues Arbeitsverhältnis vermitteln zu können.

Wo erhalte ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Den AVGS erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I – Empfänger) oder dem Jobcenter (Arbeitslosengeld II – / Harz 4 – Empfänger).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalte?

Ein AVGS steht Ihnen zu, wenn Sie seit mindestens 6 Wochen im Bezug von Arbeitslosengeld I stehen.

Bei folgenden Gruppen liegt die Ausstellung eines AVGS im Ermessen des jeweiligen Bearbeiters der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters

– Arbeitslosengeld II – Empfänger
– Aufstocker
– arbeitssuchend gemeldete Bewerber ohne Leistungsbezug
– von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer (z.B. in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis)
– Selbstständige (Arbeitssuchendmeldung erforderlich)
– Studenten oder Auszubildende
– Arbeitnehmer in Transfergesellschaften

Grundsätzlich ist es möglich, bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bzw. der Arbeitssuchendmeldung einen AVGS zu erhalten. Jedoch liegt auch dies im Ermessen Ihres Sachbearbeiters.

Kann ich auch ohne den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vermittelt werden?

Ja! Sind Sie nicht im Besitz eines gültigen AVGS, ist dies für uns kein Problem.

So übernimmt in den meisten Fällen der Arbeitgeber die Kosten der Vermittlung.

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